Sachverständigenwesen

Sachverständigenwesen

Wir erstellen:


 

Dipl.-Ing. (FH) Georg Saathoff

von der IHK öffentlich bestellter u. vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden

 

Dipl.-Ing. (FH) Andreas Schiel

Sachverständiger für Brandschutz (TÜV)

"Wir sind uns über die Sensibilität des Sachverständigenwesens sehr bewusst, deshalb sind alle MitarbeiterInnen nach der DS-GVO zur Verschwiegenheit verpflichtet!"

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Brandschutz

Dipl.-Ing. (FH) Andreas Schiel

Sachverständiger Brandschutz (TÜV-Rheinland)


Das öffentliche Baurecht in Deutschland unterteilt sich in Bauplanungsrecht nach Raumplanungsgesetz und Baugesetz sowie das Bauordnungsrecht gemäß den einzelnen Landesbauordnungen. Daraus resultieren landesspezifische Bauge­nehmigungsverfahren, in denen unterschiedliche Brandschutznachweise erbracht werden müssen. Wir erstellen nach den Vorgaben der einzelnen Landesbauordnungen und der aufgrund der Landesbauordnungen erlassenen Vor­schriften:


  • Brandschutzkonzepte und Brandschutzgutachten
  • Flucht- und Rettungspläne
  • Feuerwehrpläne, Feuerwehrlaufkarten
  • Brandschutzordnungen
  • Bestandsuntersuchungen
  • Erstellen von Brandschutznachweisen
  • Prüfung von Brandschutznachweisen
  • Fachbauleitung Brandschutz, Bauüberwachung, Abnahmen

Schallschutz

Berechnungen zum Schallschutz

innerhalb von Gebäuden

 

Erstellung von Schallschutzkonzepten


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Ein Kopfhörer liegt auf einem Holztisch.

Schäden an Gebäuden


Sachverständige für Schäden an Gebäuden (im Volksmund: Bausachverständiger, Baugutachter und Sachverständiger – Bauschäden und Baumängel)


Dipl.-Ing. (FH) Georg Saathoff

von der IHK öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden


  • prüft, ob Bauleistungen fachgerecht ausgeführt wurden.
  • ermittelt den baulichen Zustand einer Immobilie und beurteilen das Ausmaß an möglichen Bauschäden.
  • geht den Ursachen für Bauschäden auf den Grund und schätzt die entstehenden Kosten für die Beseitigung sowie den Grad der Wertminderung anhand bestimmter Vorgaben ein.
  • begleitet auch Sanierungsmaßnahmen.
  • erläutert erstellte Gutachten in Gerichtsverfahren, beurteilt Architekten- und Ingenieurleistungen und deren Honorarforderungen.
  • ermittelt die Anteile des Verursachers bzw. Verantwortlichen am Gesamtschaden.
  • Kontrolliert Baumaßnahmen und macht Abnahmen.
  • ermittelt den Zustand von Gebäuden, das Ausmaß von Bauschäden, klärt im Schadensfall die Schadensursache und schätzt die Kosten der Beseitigung der Schäden.
  • bestimmt den Grad der Wertminderung einer Immobilie.
  • erstellt Beweissicherungen, Privat-, Schieds- und Gerichtsgutachten.


Für eine Sachverständigentätigkeit werden umfangreiche technische und bauliche Kenntnisse benötigt, die im Rahmen eines Studiums, durch Weiterbildungen und weiteren Tätigkeiten erworben werden. Gleichzeitig ist kontinuierliche Weiterbildung erforderlich, beispielsweise im Rahmen von Lehrgängen.


Nicht selten kommt es vor, dass bei Neubauprojekten oder Bestandsgebäuden Schäden und/oder Mängel auftreten, weil nicht korrekt gearbeitet wurde und/oder es z.B. durch Witterungseinflüsse (Sturm/Regengüsse etc.) zu Schäden gekommen ist. Diese müssen dann bewertet werden!


Wir führen nach vorheriger Terminabsprache Ortstermine durch, dokumentieren alle Schäden und erstellen und archivieren Fotos. Eine detaillierte Ausarbeitung erfolgt im Anschluss in schriftlicher und digitaler Form.